Geld ist ubiquitär: Es durchdringt das gesamte Wirtschaftsgeschehen, die Rechtsordnung und die gesellschaftliche Realität. Kaum ein Lebensbereich kommt ohne Geld aus. Dabei handelt es sich nicht um eine moderne Neuentwicklung. Geld existiert bereits seit der Vor- und Frühzeit; lediglich seine Erscheinungsformen unterlagen einem stetigen Wandel. Trotz dieser sachlichen wie zeitlichen Omnipräsenz des Geldes lässt es sich nicht leichtgängig mit der gesamten Wucht seiner Wesensdimensionen erfassen. Die Herausforderung an die Geldrechtsdogmatik resultiert zum einen aus der außerordentlichen Interdisziplinarität des Geldes. Berührungspunkte bestehen vor allem zur Geschichtswissenschaft, Soziologie, Psychologie sowie zu den Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Zum anderen hat in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere seit dem Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion, eine tiefreichende Europäisierung des Geld- und Währungsrechts stattgefunden. Auch das Geldprivatrecht blieb davon nicht ausgenommen.
In dieser interdisziplinären wie unionsrechtlichen Gemengelage befinden sich erstens die klassischen Problemkreise des Geldrechts: Welche Funktionen kommen dem Geld zu, was versteht die (Privat-)Rechtsordnung begrifflich unter Geld? Worin liegt der Inhalt einer Geldschuld? In welchem Verhältnis stehen Geldschuld und Geld zueinander? Hinzu treten zweitens aber jüngere Rechtsentwicklungen, die zumeist im Kontext der Europäisierung des Geldrechts stehen. Der Rechtsrahmen des Geldschuldrechts wird durch das supranationale Privatrecht beeinflusst, indem namentlich die Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU und die Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 die nationalen Regelungen umgestalten. Zugleich wirkt das unionale Währungsrecht auf das Geldprivatrecht ein, indem es das – normative wie faktische – Stabilitätsniveau des Euroraums prägt und damit zugleich die Sensibilität des Schuldrechts der Euro-Geldschulden für Geldwertänderungen beeinflusst.
Das kodifizierte BGB-Geldrecht der §§ 244 bis 248 BGB regelt schließlich fragmentarisch die Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie Zins und Zinsschuld. Die Globalisierung des Wirtschaftsgeschehens geht ungeachtet der regionalen Schaffung von gemeinsamen Währungsräumen mit einer Bedeutungszunahme von Geldschulden mit Fremdwährungsbezug einher. Die Errichtung der europäische Währungsunion wirft gegenteilig sogar neuartige fremdwährungsrechtliche Fragen auf, die sich beispielsweise nach der geldschuldrechtlichen Bewertung des Ausscheidens eines Mitgliedstaats aus dem gemeinsamen Währungsraum stellen. Das Zinsrecht hat zuletzt vor allem im Hinblick auf das Phänomen negativer Zinsen nicht nur politische und wirtschaftswissenschaftliche, sondern auch rechtswissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren.
Die vollständige Neubearbeitung des Geldrechts befindet sich auf dem Stand von Juni 2016. Sie greift die teilweise epochalen Umwälzungen auf, die seit dem Erscheinen der Vorbearbeitung im Jahre 1997 das Geldrecht erfasst haben:
A. Allgemeiner Teil des Geldrechts
B. Allgemeines Geldschuldrecht
C. Besonderes Geldschuldrecht
D. Fremdwährungsverbindlichkeiten
E. Zinsrecht
F. Preisklauselgesetz
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